LANDESDENKMALRAT (Empfehlung)

(Nicht-)„Empfehlung des Landesdenkmalrats zur Bebauung des Friedrichs-Werderschen Kirchhofs an der Jüterboger Straße“, TOP 4 vom 11.10.2019 (veröffentlicht am 30.10.2019)

Bei dem zur Diskussion stehenden Neubauprojekt „Wohnen für Geflüchtete“ des Evangelischen Friedhofsverbandes handelt es sich um ein fünfgeschossiges Gebäude mit Unterkellerung und einer Länge von ca. 55 Metern, das ca. 38 WE für 165 Personen aufnehmen soll. Es ist am südlichen Ende des Friedhofes entlang der Jüterboger Straße vorgesehen und soll sich mit zwei kurzen Seitenflügeln 17 Meter in die Tiefe des Friedhofes erstrecken. Die zugehörigen Freiflächen reichen bis zu 45 Meter in den Friedhof hinein. Ein B-Plan liegt nicht vor, der FNP [Flächennutzungsplan, d. Red.] sieht Friedhofsfläche vor, der FEP (Friedhofsentwicklungsplan) die Umnutzung zur Grünfläche.
Das Baufeld resultiert nicht aus städtebaulichen Überlegungen. Es überlagert eine der als Alleen ausgebildeten Hauptachsen des Friedhofs und ist aus der Ermittlung von Flächen bestimmt, auf denen keine „Pietätsfristen“ im Wege stehen. Der Denkmalwert des Friedrichs-Werderschen Friedhofs und der angrenzenden Friedhöfe ist unstrittig. Ein Baukörper des geplanten Ausmaßes und der vorgesehenen Positionierung wird die Lesbarkeit und Substanz des Gartendenkmals beeinträchtigen. Der Landesdenkmalrat macht darauf aufmerksam, dass der geplante Neubau an dieser Stelle städtebaulich nicht hinreichend durchdacht ist und auf die Struktur des Friedhofs keine Rücksicht nimmt. Da es sich nicht um eine temporäre Maßnahme handelt, sondern letztendlich um eine generelle Umwidmung in Wohnbauflächen, sind keine Ausnahmetatbestände erkennbar.
Der LDR anerkennt grundsätzlich das Engagement des Friedhofsverbandes, bei der Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete mitzuwirken. Er räumt auch ein, dass die Bebauung nicht mehr benötigter, auch denkmalgeschützter Friedhofsflächen in Einzelfällen berechtigt sein kann. Er regt in diesem konkreten Fall jedoch an, für den geplanten Neubau einen alternativen Standort zu finden.

Hinweis (Bergmannfriedhoefe.de): Der Landesdenkmalrat (LDR) entwickelt Positionen zu denkmalgeschützen Objekten und veröffentlicht diese als „Empfehlungen“. Die Empfehlung zum Umgang mit dem Bauantrag der Evangelischen Kirche ist seit dem 30.10.2019 auf der Website der „Senatsverwaltung für Kultur und Europa“ einsehbar unter: https://www.berlin.de/sen/kulteu/denkmal/organisation-des-denkmalschutzes/landesdenkmalrat/positionen-und-empfehlungen/.

Seit mehr als drei Jahren wenden wir uns mit unseren beschränkten Mitteln gegen jede Bebauung auf den denkmalgeschützten Bergmannfriedhöfen. Wir freuen uns über die Expertise des Landesdenkmalrats und sehen uns durch seine Empfehlung in unserem Vorgehen bestärkt.

Auf der senatseigenen Website ist über den LDR zu lesen: Dem für Denkmalschutz zuständigen Senatsmitglied steht mit dem Landesdenkmalrat ein interdisziplinär besetztes Beratungsgremium zur Seite. Es wird vom Senat berufen und besteht aus 12 Mitgliedern. Nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin setzt sich der Landesdenkmalrat interdisziplinär aus Vertretern der Fachgebiete der Denkmalpflege, der Geschichte und der Architektur sowie paritätisch aus sachberührten Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen Berlins zusammen. Der Landesdenkmalrat wird auf Vorschlag des zuständigen Senators (der Senatorin) vom Senat für die Dauer von vier Jahren berufen. Die ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder des Landesdenkmalrats beraten den zuständigen Senator bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Mehr unter: https://www.berlin.de/sen/kulteu/denkmal/organisation-des-denkmalschutzes/landesdenkmalrat/


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Bergmannfriedhoefe.de – 1.11.2019, aktualisiert: 3.11.2019