Offizielle Mitteilung des Staatssekretärs für Europa, Herrn Gerry Woop, vom 20.1.20, freigegeben vom Leiter des Büros für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Der Evangelische Friedhofsverband Berlin Stadtmitte hat beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg einen Bauantrag für eine fünfgeschossige Gemeinschaftsunterkunft für 141 Geflüchtete am südlichen Rand des Friedrichs-Werderschen Friedhofs an der Jüterboger Straße gestellt. Dieser Friedhof ist aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen ein eingetragenes Gartendenkmal und im Verbund mit den drei benachbarten historischen Friedhöfen ein denkmalgeschütztes Friedhofs-Areal, bekannt auch als „Friedhöfe an der Bergmannstraße“.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat nach Abwägung aller Umstände den Bauantrag für die Randbebauung befürwortet. Das Landesdenkmalamt ist der entsprechenden Begründung des Bezirks nicht gefolgt und hat kein gesetzlich vorgeschriebenes Einvernehmen zu dem Bauvorhaben hergestellt.
Aus diesem Grund musste der Antrag als Dissensfall durch die bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa angesiedelte Oberste Denkmalschutzbehörde entschieden werden, die für die beantragte Maßnahme ein überwiegendes öffentliches Interesse festgestellt und denkmalfachliche Bedenken zurückgestellt hat. Der Bezirk wurde entsprechend informiert. Das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg hat die Baugenehmigung am 30. Dezember 2019 erteilt.
Hinweis: Als Anfragende wurde uns diese Nachricht am 29. Januar freundlicherweise vom Landesdenkmalamt zur Verfügung gestellt. Das Amt erhielt erst da vom Leiter des Büros für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa die Erlaubnis, diese Mitteilung an Interessierte weiterzugeben.
Bergmannfriedhoefe.de – 29.1.2020