Erfreuliches zu der im März erfolgten Fällung von zwei Bäumen auf Friedhof Dreifaltigkeit II
Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind Fällungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Berlin strikt verboten. Daher hatten Besucher besorgt reagiert. Von der Denkmalschutzbehörde des Bezirks erhielten wir eine erfreuliche Antwort:
„Tatsächlich verhält es sich so. Die Standsicherheit der beiden Bäume war massiv eingeschränkt; die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben und Leib und Leben von Mensch und Tier gefährdet. Es musste also umgehend gehandelt werden. Es werden nach Angaben des Landesdenkmalamtes als Ersatz zwei Linden nachgepflanzt.“
Bergmanfriedhoefe.de – 3. April 2019